Stärkung der Bürgerbeteiligung in Hünxe: „Bürgerausschuss“ bietet Plattform für Anregungen, Ideen und Beschwerden
In der ersten Sitzung des neu gewählten Hünxer Gemeinderats im November 2020 haben SPD, CDU, Grüne, EBH und FDP einstimmig die Einrichtung eines Ausschusses für Bürgerangelegenheiten beschlossen. Damit der neue Ausschuss seine Arbeit aufnehmen kann, soll in der Ratssitzung am 04. März mit der Erweiterung der gemeindlichen Zuständigkeitsordnung auch die formale Grundlage geschaffen werden.
„Wir schaffen damit eine Plattform für eine stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Hier können sie auf Augenhöhe mit Politik und Verwaltung über ihre Belange diskutieren. Es ist zugleich eine überparteiliche Einladung an die Menschen in der Gemeinde Hünxe, sich einzubringen und ihr Lebensumfeld politisch mitzugestalten. Mit der von Hauptamtsleiter Klaus Stratenwerth und dem bereits gewählten Ausschussvorsitzenden Ralf Lange (EBH) ausgearbeiteten Zuständigkeitsordnung kann der Ausschuss jetzt an die Arbeit gehen“, sind SPD-Fraktionschef Horst Meyer und stellvertretender Bürgermeister Jan Scholte-Reh für die wichtige Vorarbeit dankbar. So geht die Einrichtung des Ausschusses auf die Initiative der SPD zurück, die die Idee als Teil ihres Bürgerwahlprogrammes in die Vorgespräche zur Konstituierung des neuen Rates nach der Kommunalwahl einbrachte.
So funktioniert der neue Ausschuss für Bürgerangelegenheiten
Bürgerinnen und Bürger, allein oder als Gruppe, haben gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW die Möglichkeit schriftliche Anregungen und Beschwerden (umgangssprachlich auch „Bürgeranträge“) an den Gemeinderat zu stellen. Sofern eine Anregung oder Beschwerde die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, soll der Bürgerausschuss in einer Sitzung darüber beraten. Nicht zulässig wären zum Beispiel unter anderem solche Anregungen oder Beschwerden:
- die nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde Hünxe fallen,
- die anonym gestellt und deren Behandlung mangels Sinnzusammenhangs unmöglich ist,
- deren Inhalt einen Straftatbestand erfüllt oder in gleicher Sache bereits ein gerichtliches Verfahren schwebt oder gar entschieden wurde,
- die die Behandlung privatrechtlicher Streitigkeiten enthält
Der Antragssteller hat in der Sitzung die Gelegenheit, sein Anliegen mündlich vorzustellen und darüber mit Politik und Verwaltung auf Augenhöhe zu diskutieren. Je nach Votum der Ausschussmitglieder wird das Anliegen mit einer entsprechenden Empfehlung an die zuständige Stelle weitergeleitet.