SPD-Kreistagsfraktion: Kostenlose medizinische Schutzmasken für Bürger und Bürgerinnen mit geringem Einkommen
In ihrer aktuellen Anfrage an Landrat Ingo Brohl zeigt die SPD-Kreistagsfraktion sinnvolle Schritte zur schnellen Versorgung einkommensarmer Bürgerinnen und Bürger mit geeignetem Corona-Schutzmaterial auf.
Schnell, kostenlos und unbürokratisch
Unabhängig von einer geplanten bundesweiten Regelung zur finanziellen Unterstützung von besonders hilfsbedürftigen Menschen, regt die Fraktion dreierlei an:
1. Die im Kreis Wesel tätigen Tafeln werden kurzfristig mit hochwirksamen FFP 2- Masken aus kreiseigenen Beständen versorgt. Die Mitarbeiter können die Masken dann schnell und unbürokratisch an ihre Kunden unter 60 Jahre verteilen. (Die Gruppe der über 60jährigen erhält bereits Masken kostenfrei über die Apotheken.)
2. Das Jobcenter des Kreises Wesel soll kurzfristige Lösungen erarbeiten, wie man die finanziellen Belastungen für ALG II-Bezieherinnen und -Bezieher durch die erweiterte Maskenpflicht abfedern könnte. Den Kunden und Kundinnen könne bei notwendigen persönlichen Terminen oder vom Jobcenter veranlassten Maßnahmen, kostenlose FFP 2-Masken zur Verfügung gestellt werden.
3. Sollte die Kreisverwaltung diesen Anregungen folgen, regt die SPD an, die Maßnahmen per Dringlichkeitsbeschluss zeitnah umzusetzen.
Sinnvoller Beitrag zur Eindämmung der Ansteckungsrisiken
„Aus unserer Sicht ist es äußerst wichtig, Bürgerinnen und Bürger des Kreises Wesel mit geringem Einkommen die notwendige hochwertige Schutzausrüstung schnell, unbürokratisch und kostenlos zukommen zu lassen“, so Gerd Drüten, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion. Damit leiste der Kreis Wesel einen aktiven und sinnvollen Beitrag zur Eindämmung der Ansteckungsrisiken.
Geringes Einkommen erhöht die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs
„Wer wenig Geld hat, hat in der Pandemie ein höheres Gesundheitsrisiko. Viele sind auf den ÖPNV angewiesen, arbeiten häufig in Dienstleistungsberufen und sind allein dadurch einem höheren Ansteckungsrisiko aussetzt. Beengte Wohnverhältnisse tun ihr Übriges“, führt Drüten weiter aus. Auch gebe es mittlerweile gefestigte Erkenntnisse, dass geringes Einkommen mit der Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs bei COVID 19 zusammenhängt. Das sei für ein wohlhabendes Land wie Deutschland ein Armutszeugnis.
Hintergrund:
Die aktuelle Coronaschutz-Verordnung verlangt im ÖPNV, in Apotheken, bei Arztbesuchen, usw. das Tragen einer FFP 2-Maske. Diese Masken sind erheblich teurer als die bislang vorgeschriebenen Mund-Nase-Bedeckungen. Der Regelsatz des ALG 2 erkennt im Moment noch keine Mehrkosten durch Schutzausrüstungen an.