Kies-Abbau: Münster-Urteil ist gut für Bruckhausen!
Gute Nachrichten für Bruckhausen: In der heftigen Diskussion um weitere Kiesabgrabungen im Kreis Wesel hat das Oberverwaltungsgericht Münster nun ein Urteil gefällt. Demnach erklärte das Gericht die Anhebung der Versorgungs- und Fortschreibungszeiträume für Kies und Sand auf 25 Jahre im schwarz-gelben Landesentwicklungsplan für unwirksam. Dazu kommentieren die SPD-Landtagskandidatin Kerstin Löwenstein und der Hünxer SPD-Vorsitzende Jan Scholte-Reh:
Scholte-Reh: „Ich freue mich über das Urteil aus Münster. In ihrem Landesentwicklungsplan hat die Landesregierung 2019 einen erhöhten Kiesbedarf festgeschrieben. Dies führte dazu, dass der RVR im Regionalplanentwurf zusätzliche Potenzialflächen für Kiesabgrabungen ausweisen musste – ein Plus von 73 Hektar allein in Bruckhausen! Damit wäre ein Großteil unserer Natur und bäuerlichen Kulturlandschaft unwiederbringlich zerstört worden. Das ist nun vom Tisch und damit steht wieder alles auf Null! Ich freue mich umso mehr, weil bei uns vor Ort in Hünxe alle Parteien zusammen mit den betroffenen Anwohnern und der Verwaltung an einem Strang gezogen haben.“
Löwenstein: „Die Landesregierung hat es nun schriftlich: Mit ihrer Landesplanung hat sie den Schutz unserer Natur, unseres Trinkwassers und unserer landwirtschaftlichen Flächen zu wenig berücksichtigt. Die nächste Landesregierung hat damit nicht nur die moralische, sondern auch die rechtliche Verpflichtung den Landesentwicklungsplan zu überarbeiten! Für mich stehen dabei der Schutz unserer Natur und unserer Heimat sowie ein nachhaltiger Umgang mit unseren begrenzten Rohstoffen im Fokus. Dafür werde ich mich einsetzen. Ich möchte, dass wir in NRW jetzt die Chance für eine Baustoffwende ergreifen, die auch auf die Substitution von Baustoffen durch recycelten Bauschutt setzt!“