Grundsteuer-Reform: Was bedeutet es für mich als Hünxer?
Die Umsetzung der Grundsteuerreform in Hünxe ist ein Thema, das alle Bürgerinnen und Bürger betrifft. Eigentümer und Mieter spüren sie ebenso wie die Kommune, die mit ihren Einnahmen öffentliche Aufgaben wie Straßenbau, Schulen und Kindergärten finanziert. Immerhin sieht der Haushaltsplan für das Jahr 2024 Einnahmen von ca. 3.624.000 Euro vor, was ein nicht unerheblicher Teil des Budgets der Gemeinde Hünxe ist, welches viele Aufgaben finanziert werden.
Doch was genau ändert sich und warum ist das wichtig? Unser SPD-Fraktionsvorsitzender Horst Meyer, unser stellv. Fraktionsvorsitzender Werner Schulte sowie unser Ratsmitglied Jan Scholte-Reh geben einen Überblick und beantworten die häufigsten Fragen. Doch das wichtigste sei direkt an dieser Stelle gesagt: In Hünxe herrscht ein politischer Konsens, die Hebesätze der Grundsteuer vorerst stabil und unverändert zu halten, bis wir als Gemeinde Rechtssicherheit mit Blick auf die Umsetzung haben. Damit nutzt Hünxe seine politisch-rechtlichen Möglichkeiten, um die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger gering zu halten.
Was ändert sich für mich als Hünxer Bürger/in?
Das Wichtigste vorweg: Die Gemeinde Hünxe hat beschlossen, die Hebesätze der Grundsteuer für das Jahr 2025 nicht zu erhöhen. Das bedeutet, dass sich für viele Bürgerinnen und Bürger im kommenden Jahr finanziell zunächst nur wenig ändert. Allerdings hängt die tatsächliche Grundsteuerhöhe auch von der Neubewertung des Grundstücks durch das Finanzamt ab. Je nach Lage, Größe und Bodenrichtwert können einzelne Grundstücke höher oder niedriger eingestuft werden. Deshalb könnte es für Einzelne trotzdem zu einer Veränderung der Steuerlast kommen.
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Sie wird von den Kommunen erhoben und finanziert viele öffentliche Aufgaben. Jeder Grundstückseigentümer zahlt sie, oft wird sie über die Nebenkosten auf Mieter umgelegt.
Warum wird die Reform notwendig?
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisherige Berechnung der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig. Die alten Einheitswerte basierten auf veralteten Daten aus den 1960er Jahren, was zu Ungleichheiten führte. Die Reform soll nun für eine gerechtere und zeitgemäße Bewertung sorgen.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Grundsteuer setzt sich aus drei Faktoren zusammen:
Einheitswert x Steuermesszahl x kommunaler Hebesatz
- Einheitswert: Der Wert (als Ertrags- oder Sachwert) des Grundstücks wird durch das Finanzamt neu bewertet.
- Steuermesszahl: Ein gesetzlich für alle Kommunen einheitlicher Prozentsatz wird angewendet.
- Hebesatz: Jede Kommune legt ihren individuellen Satz fest.
Was ist kontrovers?
Die Reform zielt auf eine „aufkommensneutrale“ Umsetzung, also unveränderte Gesamteinnahmen für die Kommunen. Doch auf individueller Ebene kann dies zu Erhöhungen führen, etwa in Regionen mit stark gestiegenen Bodenwerten. Vor allem gibt es rechtliche Unsicherheiten für die Kommunen, deren Klärung die Gemeinde Hünxe zunächst abwarten will.
Wie setzt Hünxe die Reform um?
In Hünxe belaufen sich die Hebesätze derzeit 325 Prozent (Grundsteuer A, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und 600 Prozent (Grundsteuer B, für Grundvermögen, bspw. unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser oder Geschäftsgrundstücke).
Diese Hebesätze bleiben im Jahr 2025 unverändert, obwohl dies nach Anwendung der Reform ab dem 01. Januar zunächst zu geringeren Einnahmen (-380.000 Euro) im Gemeindehaushalt führen wird. Der Gemeinderat hat sich darauf geeinigt, erst die Ergebnisse der Neubewertung sowie etwaige rechtliche Kontroversen und die Auswirkungen auf den Haushalt zu analysieren, bevor langfristige Entscheidungen getroffen werden. Beschlossen wird dies in der Sitzung des Gemeinderates am 10. Dezember 2024.
Das Ziel ist, die Einnahmen der Kommune stabil zu halten und gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger nicht übermäßig zu belasten. Der Vorschlag der schwarz-grünen Landesregierung sieht neue Orientierungswerte für Hebesätze (Grundsteuer A: 319 Prozent, Grundsteuer B: 693 Prozent) vor, doch Hünxe will zunächst die Entwicklungen abwarten. Wir müssen einen Balanceakt zwischen finanzieller Stabilität der Gemeinde und fairen Belastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger schaffen.
Die Position der SPD Hünxe
Wir unterstützen den politischen Konsens im Gemeinderat, die Hebesätze stabil zu halten und die Rechtssituation nach Inkrafttreten der Reform ab dem 01. Januar 2025 abzuwarten. Gleichzeitig appellieren wir an alle politischen Akteure, auch nach der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2025 verantwortungsvoll mit der Grundsteuer umzugehen. Mögliche Mehrbelastungen und Schwankungen für arbeitende Familien und Eigentümer in unserer Gemeinde müssen moderat und berechenbar bleiben.
Darüber hinaus appellieren wir an alle demokratischen Parteien in Bund und Land, die Kommunen endlich finanziell besser auszustatten. Die Aufgaben der Kommunen wachsen stetig – von der Kinderbetreuung über die Energiewende bis zur Digitalisierung. Dafür brauchen wir eine solide Finanzierung.