Die Demokratie hat gewonnen: Die Stichwahl bleibt!
Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahl für Bürgermeister und Landräte durch CDU und FDP verfassungswidrig ist.
„Ich freue mich über die Entscheidung in Münster. Das Urteil stärkt die kommunale Demokratie und erteilt der arroganten Machtpolitik von Schwarz-Gelb eine kalte Abfuhr. Man fummelt nicht aus parteitaktischen Gründen am Wahlsystem herum. Unsere Spitzenleute in den Rathäusern brauchen eine breite demokratische Legitimation“, so der Hünxer SPD-Chef Jan Scholte-Reh. Ohne Stichwahlen könnten bei mehreren Kandidaten schließlich Bürgermeister im Rathaus sitzen, die wohlmöglich von nur 35 Prozent der Menschen gewählt worden sind. Insbesondere die CDU wollte sich ohne die Stichwahl die Rat- und Kreishäuser zur Beute machen.
Die beiden Landtagsfraktionen SPD und Grüne hatten gegen die im April verabschiedeten Änderungen am Kommunalrecht vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes geklagt. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hatte in einem schnellen Verfahren die Stichwahl bei Kommunalwahlen abgeschafft.
Ohnehin sei die Argumentation der Landesregierung dünn gewesen, so Scholte-Reh. CDU und FDP führten die geringe Beteiligung bei Stichwahlen als wichtigstes Argument an. Ginge es der Landesregierung ausschließlich um die Kosten und die sinkende Wahlbeteiligung, dann müsse es Anspruch sein, eine bessere Lösung zu finden. Scholte-Reh: „Es gibt gute Konzepte aus anderen Bundesländern, etwa die Rangfolgewahl und die Zustimmungswahl.“ Hier könnten sich Wähler bereits im ersten Wahlgang für Alternativen entscheiden, wenn ihr favorisierter Kandidat nicht gewählt werde. „So oder so: in jedem Fall sollten sich die demokratischen Parteien im Landtag zusammensetzen und gemeinsame Vorschläge erarbeiten, wenn Hand an unser Wahlsystem gelegt wird“, schließt der Sozialdemokrat.